Wie ist die Rechtsstellung der Bundesrichter geregelt?

Wie ist die Rechtsstellung der Bundesrichter geregelt?

Die Rechtsstellung der Bundesrichter ist im Grundgesetz sowie im Deutschen Richtergesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, wie bei allen Richtern, die durch Art. 97 Abs. 1 GG garantierte Richterliche Unabhängigkeit und die Ernennung auf Lebenszeit (gemäß Art. 97 Abs. 2 S. 2 GG bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters).

Welche Richter fallen unter die Bezeichnung Bundesrichter?

Nach der Begriffslogik (Abgrenzung zu Richtern im Landesdienst) fallen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter die Bezeichnung Bundesrichter, dies ist jedoch sprachlich wenig gebräuchlich und als rechtliche Begriffsdefinition umstritten.

Was erhalten die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes?

Die Richter an den Obersten Gerichtshöfen des Bundes befinden sich in der Besoldungsgruppe R 6 und erhalten gegenwärtig (Stand 2017) ca. 9.589,49 € pro Monat, die Vorsitzenden (R 8) erhalten ca. 10.600,09 € und die Präsidenten (R 10) ca. 13.801,08 €. Die Richter des BVerfG erhalten Bezüge, welche der Besoldungsgruppe R 10 entsprechen.

Was bezeichnet man als Bundesrichter in Deutschland?

Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.

Welche Vorschläge für die Ernennung von Richtern an den Bundesgerichten?

Vorschläge für die Ernennung von Richtern an den Bundesgerichten können vom zuständigen Bundesminister oder auch von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses ausgehen, § 10 RiWG. Dem Richterwahlausschuss des Bundes gehören die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder an.

Wie werden die Richter an den obersten Gerichtshöfen gewählt?

Die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes werden von einem Richterwahlausschuss gewählt ( § 125 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ), welchem die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören.

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