Wie kann ich Spesen beim Finanzamt geltend machen?

Wie kann ich Spesen beim Finanzamt geltend machen?

So können Sie die Spesenabrechnung einreichen: Die vom Arbeitnehmer geleisteten Ausgaben sind eine Vorleistung gegenüber des Arbeitgeber und werden von ihm steuerfrei zurücküberwiesen. Wenn Sie die Abrechnung nun mit der Steuererklärung einreichen, dann fügen Sie sie als Anhang mit ein.

Was kann ich als Spesen abrechnen?

Unter einer Spesenabrechnung versteht man die Abrechnung von Kosten, die entstehen, wenn du eine Reise aus beruflichen Gründen tätigen musst. Darunter fallen gewöhnlich die Fahrt- und Übernachtungskosten, der sogenannte Verpflegungsmehraufwand sowie diverse Nebenkosten.

Was bekommt ein LKW Fahrer an Spesen?

Betrugen die Spesen (auch: Auslöse) bis Ende letzten Jahres 12 Euro bei mehr als acht Stunden sowie 24 Euro bei über 24-stündiger Abwesenheit, so wurden diese Spesen respektive auf 14 Euro (kleine Pauschale) und 28 Euro (große Pauschale) erhöht. Die kleine Pauschale gilt dabei auch für einen Tag der An- oder Abreise.

Was bedeutet spesenpauschale?

Klassischerweise bezeichnet der Begriff jedoch Ausgaben, die während einer Reise durch Angestellte verursacht werden. Hierzu zählen Reisekosten, Versorgungskosten und zusätzliche Kosten, die zu der Reise gehören. Als Spesen werden Pauschalbeträge abgerechnet, nicht die tatsächlich angefallenen Kosten.

Was versteht man unter Spesen?

Spesen sind Verpflegungskosten, die anfallen, wenn man beruflich verreist. Als Freiberufler oder Selbstständiger kannst du diese Kosten von der Steuer absetzen, während Arbeitnehmer Spesen steuerfrei von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.

Was sind Repräsentationsspesen?

Pauschale Spesenvergütungen (auch Repräsentationsspesen oder Vertrauensspesen genannt) müssen in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Pauschalspesen können zwischen 3,5 bis 4,5 Prozent des Jahresbruttolohns betragen.

Wann bekomme ich auslöse?

Für eine inländische Dienstreise können folgende Verpflegungsmehraufwendungen (Auslöse) angesetzt werden: 24,00 Euro bei einer 24 Stunden Abwesenheit vom Sitz des Arbeitgeber. 12,00 Euro bei einer mindestens 14 stündigen Abwesenheit. 6,00 Euro bei einer mindestens 8 stündigen Abwesenheit.

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