FAQ

Wie konnen Petitionen eingereicht werden?

Wie können Petitionen eingereicht werden?

Petitionen können bei den Petitions­ausschüssen auf Länder­ebene oder beim Deutschen Bundes­tag einge­reicht werden. Petitionen, welche die Arbeit der Europäischen Union betreffen, sind über den Petitions­ausschuss des Europa­parlaments möglich.

Wie werden Petitionen gestartet?

Es kann eine Beschwerde sein, eine Bitte oder ein Vorschlag. Petitionen werden schriftlich einge­reicht oder unter Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse auf der Website epetitionen.bundestag.de gestartet. Die Eingaben unterliegen dem Daten­schutz und können geheim bleiben. Jemand, der eine Eingabe macht, heißt Petent.

Wie kann die Behörde von der Petition Kenntnis nehmen?

Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf. Einreichungen von eidgenössischen Volksinitiativen, Referenden und von Petitionen an den Bundesrat müssen frühzeitig mit der Bundeskanzlei vereinbart werden (Tel. 058 462 48 02).

Welche Petitionen sind bei der Bundeskanzlei eingesehen?

Diese können auf der Website des Kantons eingesehen werden. Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei.

Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Wie viele Petitionen wurden in Deutsch­Land eingereicht?

Es sind stolze Zahlen: 13 189 Petitionen wurden im Jahr 2018 in Deutsch­land auf Bundes- und Länder­ebene einge­reicht. 1 206 dieser Petitionen wurde zum Teil oder ganz entsprochen. Und insgesamt 2,6 Millionen Nutze­rinnen und Nutzer sind auf der Internetseite des Petitions­ausschusses des Bundes­tags registriert.

Was ist die Unterstützungsmöglichkeit für eine Petition?

Unterstützen: Die Unterstützungsmöglichkeit besteht bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Petitionsausschuss die Petition in Behandlung nimmt, das ist mit Erreichen der 500 Unterstützungen. Die elektronische Abgabe von Unterstützungserklärungen ist bis zum Ablauf eines Jahres ab Einbringen einer Petition möglich.

Was ist eine Petition?

Eine Petition ist ein Anliegen von öffent­lichem oder privatem Interesse, das schriftlich formuliert wird. Es kann eine Beschwerde sein, eine Bitte oder ein Vorschlag. Petitionen werden schriftlich einge­reicht oder unter Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse auf der Website epetitionen.bundestag.de gestartet.

Was sind Petitionen im Sinne dieses Gesetzes?

Petitionen im Sinne des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013 idgF. bieten BürgerInnen die Möglichkeit, konkrete Anliegen an den Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) heranzutragen.

Wie geht es mit der Übergabe ihrer Petition?

ÜBERGABE. Die Übergabe Ihrer Petition sollte nicht sang- und klanglos über die Bühne gehen, sondern ein medienwirksame Ereignis sein, bei dem Sie nochmal die geballte Öffentlichkeit auf Ihr Anliegen aufmerksam machen und somit Druck auf den Entscheidungsträger ausüben. Termin vereinbaren: Erfragen Sie rechtzeitig einen Termin für die Übergabe,…

Wie besteht der Petitionsausschuss des Bundestags?

Der Petitions­ausschuss des Bundes­tags besteht aus Mitgliedern des Bundes­tags, auf Länder­ebene sind Abge­ordnete der Landes­parlamente aktiv. Die Ausschüsse stimmen ab, ob es reicht, dem Petenten eine Auskunft oder einen Rat zu geben.

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