Wie lange brauchen sie die Klage zu verteidigen?
Fristen beachten! Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Wie lange dauert die Zustellung der Klage beim Beklagten?
Bei einem nicht ausgelasteten Gericht kann die Zustellung der Klage beim Beklagten bereits zwischen drei und vier Wochen dauern, also vom Zeitpunkt der Einzahlung des Vorschusses bis zur Rückkunft der Zustellungsurkunde.
Wie lange dauert eine Klageerhebung in der Hand?
Ein solches Urteil hat man in der Regel wenige Wochen nach Klageerhebung in der Hand. Verzögerungen durch Gerichtslaufzeiten kann es aber auch hier schon geben. Verteidigt sich die Beklagtenseite aber, so tauschen die beiden Klageparteien dann über das Gericht wechselseitig Schriftsätze aus. Auf die Klage ergeht eine Klageerwiderung.
Wie lange erhalten sie die Klage von dem Gericht?
Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre “Verteidigungsbereitschaft” anzuzeigen.
Wie erfolgt die Zustellung der Klage an den Beklagten?
Zustellung der Klage an den Beklagten. Während § 271 ZPO die unverzügliche Zustellung der Klage an den Beklagten normiert, ist in § 166 ZPO eine Legaldefinition von Zustellung zu finden. Die Zustellung erfolgt grundsätzlich zwar durch Übergabe an den Beklagten (§ 177 ZPO), es ist jedoch auch eine Ersatzzustellung nach Maßgabe der §§ 178 ff.
Wie kann ich eine Klage einreichen und erheben?
Klage einreichen / erheben – Ablauf. Klage (© VRD – stock.adobe.com) Die Klageschrift kann entweder schriftlich oder per Fax, Telegramm oder Fernschreiben beim Gericht eingereicht werden. Alternativ besteht nunmehr die Möglichkeit, die Klageschrift auch als elektronisches Dokument im Sinne von § 130a ZPO bei Gericht einzureichen.