FAQ

Wie lange Sperre nach Abfindung?

Wie lange Sperre nach Abfindung?

Während der Sperrzeit erhält man zunächst einmal kein Arbeitslosengeld, da der Anspruch gemäß § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III „ruht“. Die Sperrzeit dauert im Normalfall zwölf Wochen (§ 159 Abs. 3 Satz 1 SGB III).

Was habt ihr an Abfindung bekommen?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht Abfindungen nur bei betriebsbedingten Kündigungen vor. Und zwar in dieser Höhe: Sie „beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen bekommt er dann die Abfindung ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss diese Möglichkeit anbieten.

Was ist eine gute Abfindung?

So sieht etwa Paragraf 1 a des Kündigungsschutzgesetzes für Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen „0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses“ vor. An anderer Stelle (Paragraf 10 des Kündigungsschutzgesetzes) erweist sich der Gesetzgeber als deutlich generöser.

Wann sollte man eine Abfindung annehmen?

Eine Kündigung mit Abfindungsangebot gemäß § 1a KschG hat für Arbeitnehmer den Vorteil, dass ihnen die Abfindung gewiss ist, sofern sie die Kündigung hinnehmen. Außerdem gibt es keine Sperrfrist. Annehmen muss man ein solches Angebot nicht. Aber man kann schnell unter Druck geraten.

Wann lohnt sich eine Abfindung?

…, welcher als neue Lebensgrundlage langfristig ausreicht, lohnt es sich mit Abfindung zu gehen. Die Lohnsteuer beträgt i.d.R. je nach Lstk. ca. die Hälfte, die Sperre vom Arbeitsamt kann durchaus 1,5 Jahre betragen, danach wäre man bei Hartz 4.

Wie viel Abfindung nach 2 Jahren?

Die Höhe der Abfindung nach § 1a KSchG beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (‚angebrochene‘ Jahre von mehr als 6 Monaten zählen als volles Jahr), was somit der „Faustformel“ entspricht.

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag?

Aufhebungsvertrag – Die Kündigung im Einvernehmen kann sich lohnen. Der stabile Anteil der Aufhebungsverträge als Option der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Beweis, dass sich diese schon lange als Alternative zu einer ordentlichen Kündigung etabliert haben.

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Was ist besser für den Arbeitnehmer – Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, so riskiert er eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Für den Arbeitnehmer ist es daher günstiger, wenn der Arbeitgeber kündigt.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Die Nachteile für Arbeitnehmer auf einen Blick: Da man als Arbeitnehmer mit dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages der Kündigung zugestimmt hat, entfällt für die ersten 3 Monate das Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird unter Umständen mit der Zahlung der Abfindung verrechnet.

Warum Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Denn mit einem Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens vermeiden. Sie sollten daher auch dann einen Aufhebungsvertrag in Erwägung ziehen, wenn Sie bei Ihrer Kündigung eine Abfindung erhalten würden.

Wann führt ein Aufhebungsvertrag nicht zur Sperrzeit?

Keine Sperrzeit bei Kündigung aus personenbedingten Gründen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrag führt nicht mehr dazu, dass gegen den Arbeitnehmer eine Sperrzeit verhängt wird, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch aus personenbedingten Gründen (z.B. Krankheit) kündigen kann.

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