Wie sind die Eltern einverstanden mit der Krise?

Wie sind die Eltern einverstanden mit der Krise?

Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss. Anschließend müssen sie das Familiengericht darüber informieren. Stimmen die Eltern nicht zu, was häufig der Fall ist, entscheidet das Gericht.

Wie haben die Kinder das Verschwinden im Tunnel erprobt?

In der beschriebenen Szene haben mehrere Kinder das Verschwinden im und wieder Auftauchen aus dem Tunnel erprobt. Vermutlich haben sie die Entdeckung gemacht, dass die nicht sichtbaren Kinder im Tunnel durch die Stoffwand fühlbar, also noch vorhanden waren. Ihr Rufen hat sie darin bestärkt.

Wie wurde die Säuglings- und Kinderkrippe definiert?

So wurde die Säuglings- und Kinderkrippe lange als reine Pflegeeinrichtung definiert und die Kinder von Kranken-, Kinderkranken- und Säuglingsschwestern versorgt. Wenn diese weiterhin in der Krippe tätig bleiben wollten, dann mussten sie sich einer Nachqualifizierungsmaßnahme unterziehen.

Kann ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft aus der Familie genommen werden?

Ein Kind oder Jugendlicher kann zeitweise oder in schweren Fällen auch dauerhaft aus der Familie genommen werden. Dafür muss es aber konkrete Hinweise auf eine Gefährdung geben. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notlagen, zum Beispiel wenn Kinder nicht richtig versorgt werden, weil die Eltern drogen- oder alkoholkrank sind.

Was müssen die Eltern und das Jugendamt beugen?

Die Eltern und das Jugendamt müssen sich der Gerichtsentscheidung beugen. Ist einer der Prozessbeteiligten nicht einverstanden, kann er in die nächste Instanz gehen. Dann prüfen andere Richter den Fall. Eine solche Entscheidung ist von immenser Tragweite, weil sie fast immer massive Auswirkungen für alle Beteiligten hat.

Sind Mütter und Kinder getrennt voneinander?

Mütter und Kinder würden voneinander getrennt, gegen ihren Willen und ohne Begründung einer unmittelbar drohenden Kindeswohlgefährdung. Sie alle hoffen, dass Hammer ihre Fälle untersucht, die Probleme aufzeigt, sie öffentlich macht – und Einfluss auf die Rahmenbedingungen nimmt.

Kann das Jugendamt ein Kind aus einer Familie nehmen?

Als Exekutive kann das Jugendamt ein Kind sofort aus einer Familie nehmen, muss aber umgehend das Familiengericht einschalten. Ausnahme: Die Eltern sind einverstanden. Bei konkreten Hinweisen auf eine Krise gehen Mitarbeiter des Jugendamtes also in die Familie und entscheiden, ob das Kind in Obhut genommen werden muss.

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