Wie soll man sich Wohnen leisten?
Hält man sich zugleich an den verbreiteten Expertenrat, nicht mehr als 30 bis 35 Prozent des Einkommens für Wohnkosten auszugeben, ist für Durchschnittsverdiener eine 70-Quadratmeter-Wohnung zum Kaufen nicht mehr drin. Zumindest nicht, wenn man sie in 20 Jahren abbezahlen will.
Kann man sich Immobilien noch leisten?
Insgesamt spielt die finanzielle Unterstützung von Familie und Freunden eine wichtige Rolle beim Immobilienerwerb: Fast ein Drittel der Befragten gibt an, diese Unterstützungsquelle genutzt zu haben (29 Prozent). Besonders die Erben sagen, dass sie ohne das Erbe gar nicht hätten kaufen können (36 Prozent).
Ist die Elternzeit eine große Herausforderung für Arbeitnehmer?
Für viele Arbeitnehmer ist es eine große Herausforderung Arbeit und Familie unter einen Hut zu bekommen. Die Elternzeit soll allerdings dafür sorgen, dass frischgebackenen Eltern dies leichter gemacht wird. Dafür haben sie direkt nach der Geburt des Kindes eine Auszeit, um sich um den Nachwuchs zu kümmern.
Wie lange dauert die Elternzeit im dritten Lebensjahr?
Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes besteht für die Elternzeit eine gesetzliche Regelung. Pro Kind beträgt die Elternzeit damit maximal 36 Monate. Für Mütter gilt, dass die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet wird. Das bedeutet also, dass die Elternzeit sich durch den Mutterschutz nicht verlängert.
Wie lange kann die Elternzeit in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich können Sie die Elternzeit untereinander aufteilen. Damit Sie die vollen 36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen können, sieht das Gesetz vor, dass mindestens 12 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden müssen. Die 24 weiteren Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes beantragt werden.
Warum gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt?
Bei Mehrlingsgeburten gilt die Elternzeit für jedes Kind getrennt. Das bedeutet, dass für jedes Kind eine Elternzeit von maximal 36 Monaten besteht. Dies ist auch der Fall, wenn die Elternzeit für ein zweites Kind sich mit der Elternzeit für das erste Kind überschneidet.