Wo beantrage ich Elterngeld in Hessen?

Wo beantrage ich Elterngeld in Hessen?

Anders als manche Bundesländer bietet Hessen keinen online Antrag auf Elterngeld. Sie schicken Ihren Antrag stattdessen auf dem Postweg (Einschreiben) an Ihr Amt für Versorgung und Soziales.

Wer zahlt Elterngeld Hessen?

In Hessen sind die Ämter für Versorgung und Soziales für das Elterngeld zuständig.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Elterngeld in Hessen?

Bearbeitungszeit der Elterngeld-Anträge liegt in Hessen im Durchschnitt bei 36 Tagen. Die Bearbeitungsdauer für Elterngeldanträge liege im laufenden Jahr bei durchschnittlich 36 Tagen, heißt es auf HNA-Anfrage beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Kassel, zu dem die Elterngeldstelle gehört.

Was muss der Arbeitgeber bei Elternzeit ausfüllen?

Dazu gehören u.a:

  1. Die Einkommenserklärung bezogen auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw.
  2. Die Geburtsbescheinigung des Kindes.
  3. Eine Kopie des Personalausweises von beiden Eltern.
  4. Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld und dazu den Nachweis über den eventuellen Arbeitgeberzuschuss.

Was muss beim Elterngeldantrag mitgeschickt werden?

Der Antrag auf Elterngeld wird nach der Geburt des Babys an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. Erst dann liegt Ihnen nämlich die für die Antragstellung notwendige Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ vor, die Sie zusammen mit der Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten.

Was braucht man alles für einen Elterngeldantrag?

Diese Dokumente brauchst du

  • Ausgefülltes Antragsformular (Beide Eltern müssen unterschreiben!)
  • Original Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck Elterngeld)
  • Kopien der Personalausweise beider Elternteile ODER.
  • Kopie des Reisepasses mit Aufenthaltstitel und Meldebescheinigung.

Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in Elternzeit schwanger wird?

Bei der Berechnung Ihres Elterngeldes werden die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld und (Basis-)Elterngeld beziehen, nicht berücksichtigt. Zur Berechnung wird dann auf weiter zurückliegende Monate zurückgegriffen, u. U. auch vor der Geburt des ersten Kindes.

Wie wird Elternzeit auf Elterngeld angerechnet?

Das Bundesverfassungsgericht hält daran fest, dass die Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Berechnung des Elterngeldes zulässig ist. Personen, die vor der Geburt ihres Kindes kein oder nur geringes Einkommen erwirtschaftet haben, wird Elterngeld mindestens in Höhe vonhlt und um 10% bzw.

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