Wo muss der Betriebsrat zustimmen?
Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Betriebsrates einholen, wenn er einen Mitarbeiter versetzen oder einen neuen Beschäftigten einstellen will. Lehnt der Betriebsrat die Entscheidung des Arbeitgebers ab, bleibt dem Arbeitgeber nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dieses kann die Zustimmung des Betriebsrates ersetzen.
In welcher Form ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Die Mitbestimmung wird vielfach durch Betriebsvereinbarungen ausgefüllt. Hier kann der Betriebsrat festschreiben, welche Forderungen erfüllt sein müssen, damit er einer bestimmten Maßnahme des Arbeitgebers zustimmt.
Kann der Betriebsrat auf Mitbestimmungsrechte verzichten?
Der Betriebsrat kann weder auf die Ausübung eines Mitbestimmungsrechts verzichten, noch kann eine Verwirkung des Mitbestimmungsrechts eintreten.
Wann muss der Betriebsrat informiert werden?
Erst wenn über die bloßen Vorüberlegungen hinaus das Stadium der eigentlichen Planung begonnen hat, ist der Betriebsrat zu informieren. Dessen Vorschläge oder Bedenken müssen jedoch bei der Planung noch berücksichtigt werden können (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BetrVG).
Ist Arbeitszeit Mitbestimmungspflichtig?
Die ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Ein Recht auf Mitbestimmung hat der Betriebsrat aber bei fast allen Fragen, die das Verteilen der Arbeitszeit auf die Wochentage, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Wochenend- und Nachtarbeit betreffen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Welche Rechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten?
Wie sieht die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§87 BetrVG) aus? Der Betriebsrat hat bei sozialen Angelegenheiten starke Mitbestimmungsrechte. Der Arbeitgeber kann hier ohne Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahme umsetzen. Kernvorschrift ist der § 87 Abs.
Welche Mitwirkungsrechte hat der Betriebsrat?
Bei den Mitwirkungsrechten ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat zu beraten oder ihn anzuhören. Ein wichtiges Mitwirkungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats im Falle einer Kündigung. Unterbleibt die Anhörung, ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam.
Was sind Fragen der Ordnung des Betriebs?
Der Betriebsrat hat in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen, soweit diese nicht durch Gesetz oder anwendbaren Tarifvertrag bereits abschließend geregelt sind (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats.