Wo zahlt eine Firma Gewerbesteuer?

Wo zahlt eine Firma Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, in der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Gewerbesteuergesetz.

Wie wird die Gewerbesteuer entrichtet?

Die Gewerbesteuer wird von dem Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet, erhoben. Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich an die zuständige Gemeinde im Voraus entrichtet.

Wann ist Gewerbesteuer zu entrichten?

Das heißt, dass auf Basis der Gewerbesteuererklärung des Vorjahres oder, etwa bei Unternehmensneugründung, auf Basis einer Schätzung ein Teilbetrag festgelegt wird, der dann regelmäßig zu zahlen ist. Die Vorauszahlung erfolgt in vier Teilbeträgen, die jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.

Wo zahlt eine GmbH Gewerbesteuer?

Vermögensverwaltende GmbHs können von der Gewerbesteuerpflicht jedoch ausgenommen sein. Macht eine GmbH also 100.000 Euro Gewinn, dann muss sie ca. 30.000 Euro an Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) an das Finanzamt zahlen.

Wer erhebt die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde erhoben, in der Ihr Unternehmen seine Betriebsstätte hat. Damit ist die Gewerbesteuer – neben der Grundsteuer – die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und Kommunen.

Wann zahlt eine GmbH keine Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer-Kürzung: Halten Sie eine Beteiligung von mindestens 15% an einer anderen Gesellschaft, müssen Sie keine Gewerbesteuer auf die Gewinne bezahlen (siehe § 9 GewStG). Verbleiben die Gewinne in der GmbH, werden diese Gewinne damit gar nicht besteuert und können zur Gänze wieder reinvestiert werden.

Wie hoch sind die Steuern bei einer GmbH?

Über die Körperschaftssteuer wird einer GmbH eine Steuerlast von 15 Prozent des Gewinns auferlegt. Zu diesen Steuern kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuern. Am Ende ergibt sich in Kombination eine Höhe an Steuern von 15,825 Prozent, welche eine GmbH zu zahlen hat.

Wer ist für die Festsetzung der Gewerbesteuer zuständig?

Der vom Finanzamt festzusetzende Steuermessbetrag bildet die Grundlage für die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG).

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben