FAQ

Wie viel muss man nach der Trennung seinem Ehepartner noch bezahlen?

Wie viel muss man nach der Trennung seinem Ehepartner noch bezahlen?

Nach den Süddeutschen Unterhaltsrichtlinien hat der Unterhaltsberechtigte allerdings einen Anspruch auf 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens. Dabei darf der Unterhaltsverpflichtete derzeit einen Betrag von 1.280 Euro als Selbstbehalt abziehen, wenn er erwerbstätig ist.

Wann muss man Ehegattenunterhalt zahlen?

Kommt es zu einer Trennung, sind Sie zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet. Und das ab dem Zeitpunkt der Trennung, auch wenn Sie noch in der gemeinsamen Wohnung leben. Der Anspruch richtet sich dabei nach § 1361 BGB und kann nicht rückwirkend gefordert werden.

Ist eine Übernahme durch einen Ehepartner möglich?

Übernahme der Immobilie durch einen Ehepartner. Nicht selten will ein Ehepartner in der gemeinsamen Immobilie bleiben. In diesen Fälle muss eine Lösung gefunden werden, auf welche Weise der andere Ehepartner ausgezahlt werden kann und wie diese Summe aufgebracht werden kann. Tipp: Rechnen Sie zuerst durch, ob Sie die Immobilie allein halten können.

Ist der Erwerb des überlebenden Ehepartners steuerfrei?

Bleibt sein Erbe, ein zu seinen Gunsten ausgesetztes Vermächtnis oder sein Pflichtteil wertmäßig unter dieser Marke von einer halben Million Euro, dann muss der überlebende Ehepartner keine Erbschaftsteuer bezahlen. Bis zu einem Betrag in Höhe von 500.000 Euro bleibt der Erwerb des überlebenden Ehepartners also immer steuerfrei.

Kann der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau verweigert werden?

Wenn der Ehemann den Unterhalt für die Ehefrau verweigert oder einstellt. Zahlt der Ehemann nicht, sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalt der Unterhalt für die Ehefrau eingeklagt werden. In der Praxis kommt es häufiger vor, dass der Unterhalt für die Ehefrau nicht gezahlt oder später eingestellt wird.

Wie verzichtet der Ehepartner auf den Ehegattenunterhalt?

Der die Immobilie übernehmende Ehepartner verzichtet auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt und bekommt stattdessen als einmalige Kompensationszahlung in Form einer Unterhaltsabfindung. Diese wird jedoch nicht ausgezahlt, sondern mit dem Kaufpreis für den Miteigentumsanteil des anderen Ehepartners verrechnet.

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